Personendatenschutz
Anonymisierung personenbezogener Daten und Dokumente
Alle Aussagen, Angaben und Dokumente von interviewten Betroffenen und weiteren Zeitzeug:innen, welche für den Bericht verwendet werden, werden vollständig anonymisiert.
Aktuell berufstätige militärische oder zivile professionelle Fachpersonen werden – ausser ausdrücklich anders gewünscht – nicht anonymisiert und im Anhang mit Name und Funktion aufgeführt. Ehemalige militärische oder zivile Fachpersonen werden anlässlich des Interviews nach ihrer Präferenz bezüglich Anonymisierung gefragt.
Aufbewahrung personenbezogener Daten und Dokumente während der Laufzeit des Forschungsprojekts
Alle persönlichen Aussagen, Angaben und Dokumente (Interviewaufnahmen und -transkriptionen, Gesprächsnotizen, ggf. Gesundheitsdossiers, etc.) werden auf einem privatwirtschaftlichen Server in der Schweiz mit hohen Sicherheitsstandards gespeichert (diese Art der Speicherung ist auch vertraglich festgelegt). Die Daten werden streng vertraulich behandelt und im Falle einer Verwendung im Forschungsbericht vollständig anonymisiert.
Ausschliesslich das Forschungsteam hat Zugriff auf die Daten. Die Armee hat keinen Zugang zu den Daten. Sie erhält nach Abschluss der Forschung lediglich den vollständig anonymisierten Forschungsbericht. Im Vertrag ist festgeschrieben: "Nach Abschluss des Forschungsmandats stellt die Auftragnehmerin [Universität Bern] der Bedarfsstelle [Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity FiAD] den Forschungsbericht inklusive Anhänge zu. lnterview-Transkripte, Anonymisierungsschlüssel sowie weitere Dokumente oder Daten, die möglicherweise de-anonymisierende Hinweise auf die befragten Zeitzeuginnen und Zeitzeigen geben, sind nicht Bestandteil des Forschungsberichts und gehen nicht an die Bedarfsstelle."
Archivierung personenbezogener Daten und Dokumente
Nach Abschluss des Forschungsprojekts werden die Daten und Materialien – mit Ausnahme klassifizierter Dokumente der Armee – einem etablierten Archiv mit langen Schutzfristen für personenbezogene Daten übergeben (bspw. Bundesarchiv, Sozialarchiv). Die Daten stellen wertvolle Zeitzeugnisse dar und sollen auf diese Weise für künftige Forschung erhalten bleiben.
Anlässlich des Interviews erhalten Sie weitere Informationen zur Archivierung. Danach können Sie im Rahmen einer Einwilligungserklärung der langfristigen Archivierung zustimmen oder eine solche ablehnen.